Restschuldbefreiung
Es gibt zwei Insolvenzverfahren mit unterschiedlichen Zugangsvoraussetzungen in deren Rahmen die Restschuldbefreiung beantragt werden kann – das Verbraucherinsolvenzverfahren und das Regelinsolvenzverfahren.
Selbstständige, ehemals Selbständige mit 20 oder mehr Gläubigern sowie ehemals Selbständige mit Forderungen aus Arbeitsverhältnissen müssen das Regelinsolvenzverfahren beantragen. Alle anderen beantragen das Verbraucherinsolvenzverfahren.
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Mit der Restschuldbefreiung werden dem Schuldner nach Ablauf einer mehrjährigen Wohlverhaltensperiode etwaige noch nicht getilgte Verbindlichkeiten erlassen. Voraussetzungen dafür sind ein vom Schuldner selbst angestrengtes Verbraucherinsolvenzverfahren sowie eine gemeinschaftliche Befriedigung der Gläubiger mit dem Ziel der Schuldenfreiheit. Damit wird dem Schuldner die Möglichkeit geboten, einen wirtschaftlichen Neuanfang zu haben.
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